Flughafentransfer Frankfurt
Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Groß – Gerauer Limousinenservice August -Bebel-Str.5 64521 Groß- Gerauer / nachfolgend „Flughafen Shuttle Frankfurt“ ist ein konzessioniertes Mietwagenunternehmen im Sinne von § 49 PBefG, dass die gewerbliche Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen durchführt.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen „AGB“ regeln die Geschäftsbeziehung zwischen „Flughafen Shuttle Frankfurt“ und Kunden, die „Flughafen Shuttle Frankfurt“ mit der Durchführung von Fahrten beauftragen. Diese bleiben solange bestehen bis sie nicht geändert werden, für sämtliche Einzelverträge zwischen „Flughafen Shuttle Frankfurt“ und dem Kunden über die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen.

2. Registrierung und Nutzungsberechtigung
Kunden können werden: natürliche Personen sowie juristische Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich erfolgreich über die Website von Flughafen Shuttle Frankfurt registriert haben.
Der Kunde verpflichtet sich, bei der Registrierung wahrheitsgemäß, die Angaben vollständig und aktuell einzugeben, gemäß den Vorgaben des Registrierungsformulars. Insbesondere Vor- und Nachname und eine gültige E-Mail-Adresse sind anzugeben. Zusätzlich muss der Kunde bei Registrierung ein persönliches Passwort hinterlegen. Die E-Mail-Adresse des Kunden wird als Rückmeldungen gedient und mit dem Benutzername und Passwort des Kunden stellen die Zugangsdaten für die Nutzung der Leistung von Flughafen Shuttle Frankfurt dar.
Mehrfache Anmeldungen unter verschiedenen E-Mail-Adressen sind untersagt; es sei denn, der Kunde erstellt ein Konto für die private Nutzung und ein weiteres Konto für die geschäftliche Nutzung, wobei die Angaben der Registrierung für die geschäftliche Nutzung eine Firmierung enthalten müssen.
Dem Kunden werden rechtsgeschäftliche Erklärungen auf die von ihm angegebenen E-Mail-Adressen übermittelt.

3. Zustandekommen von Einzelverträgen
Einzelverträge werden über die Website von Flughafen Shuttle Frankfurt abgeschlossen.
Die Anfrage des Kunden erfolgt durch Ausfüllen der Buchungsmaske auf der Website von Flughafen Shuttle Frankfurt. Sofern Flughafen Shuttle Frankfurt dem Kunden die Durchführung der angefragten Fahrt anbieten möchte, wird dem Kunden ein freibleibendes Angebot von Flughafen Shuttle Frankfurt auf der Website von Flughafen Shuttle Frankfurt angezeigt, in dem die Einzelheiten der Fahrt angegeben sind. Möchte der Kunde einen Einzelvertrag über die Durchführung der Fahrt mit den Einzelheiten, die in dem freibleibenden Angebot von Flughafen Shuttle Frankfurt angegeben sind, abschließen, wird er Flughafen Shuttle Frankfurt  ein verbindliches Angebot über den Abschluss eines Einzelvertrages zusenden, indem auf der Website den Button „Jetzt kostenpflichtig buchen“ verwendet. Der Einzelvertrag kommt zustande mit Zugang einer Buchungsbestätigung von Flughafen Shuttle Frankfurt  beim Kunden.
Durch den Kunden ist immer der genau Abholort mit Straße und Hausnummer anzugeben. Ein in diesem Sinne auf wenige Meter genauer Ort, wie Terminal 1 Flughafen Frankfurt, ist ebenfalls möglich. Bei Buchungen mit nicht in diesem Sinne vollständiger Abholadresse können Zusatzkosten entstehen, die direkt beim Fahrer zu zahlen sind.

4. Leistungspflichten von Flughafen Shuttle Frankfurt
Inhalt und Umfang der Leistungen, die Flughafen Shuttle Frankfurt auf Grundlage eines Einzelvertrages zu erbringen hat. Entsprechen den Angaben, die der Kunde vor Absendung seiner Buchungsanfrage in der Buchungsmaske angegeben hat und die gemäß der Buchungsbestätigung aufgeführt sind.
Soweit in der Buchungsbestätigung nichts Abweichendes vereinbart ist, hat der Kunde Anspruch auf Beförderung von eine bis zu vier Personen; ein Anspruch auf Beförderung von Kindern, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und kleiner als 150 cm sind, besteht jedoch nur, soweit der Kunde dies bei der Buchung im Kommentarfeld angegeben hat, da Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, in Kraftfahrzeugen nur befördert werden dürfen, wenn amtlich zugelassene Rückhalteeinrichtungen (= Kindersitze) verwendet werden. Der Kunde hat einen Anspruch auf Beförderung von Gepäck in einem Umfang, der im Kofferraum einer Limousine der oberen Mittelklasse verstaut werden können. Tiere können nur mitgenommen werden, sofern dies keine Gefahr für die Sicherheit von Fahrer und Fahrgästen darstellt und die Platzverhältnisse eine Mitführung zulassen.
Entscheidet sich der Kunde bzw. der Fahrgast, eine Fahrt nicht durchführen zu lassen, weil der Fahrer mangels hinreichender und/oder vollständiger Angaben des Kunden in der Buchungsmaske zur Anzahl der zu befördernden Fahrgäste, Anzahl der zu befördernden Kinder unter 12 Jahren, die kleiner als 150 cm sind, und/oder zu Übergepäck die Mitnahme nicht angegebener Fahrgäste und/oder von Übergepäck verweigert, bleibt der Anspruch von Flughafen Shuttle Frankfurt auf Zahlung des vereinbarten Entgelts für die Fahrt in voller Höhe erhalten. Wenn der Kunde eine Fahrt nicht antritt, weil die Sicherheits- oder Platzverhältnisse die Beförderung von mitgeführten Tieren es nicht zulassen wird diese auch in voller Höhe erhalten.

5. Preise – Zahlungsmittel
Die Preise sind inklusive Gebühren und oder gesetzlichen Umsatzsteuer. Soweit in der Buchungsbestätigung nichts Abweichendes aufgeführt ist, gilt der Preis für die vereinbarte Fahrt ohne Zwischenstopp und ohne Umweg. Falls es zu Zwischenstopps oder Umweg kommt wird es angerechnet. Der Kunde bleibt zur Zahlung des Entgelts in vereinbarter Höhe auch dann verpflichtet, wenn der Fahrgast die Fahrt verkürzt. Die Zahlung des Entgelts erfolgt durch Kreditkarte.

6.1. Wartezeiten-Verspätungen Des Kunden-Sowie Extra Kosten.
Hat der Kunde bei Buchung für eine Abholung an einem Flughafen oder einem Bahnhof die Flug- bzw. Zugnummer des Fahrgastes angegeben, verschiebt sich im Falle einer Flug- bzw. Zugverspätung die vereinbarte Abholzeit entsprechend.
Im Fahrpreis inbegriffen ist eine Wartezeit von bis zu 10 Minuten nach der vereinbarten Abholzeit. Erscheint der Fahrgast innerhalb von 10 Minuten nach Beginn der vereinbarten Abholzeit nicht, so wird 1 €/min. angerechnet. Ausnahme sind Abholungen am Bahnhof sind 30 min frei oder Flughafen sind es 60 min nach Landung dem Flugzeug. Hierfür ist erforderlich, Falls es Länger dauern sollte Muss der Kunde sofort denn Fahrer Kontaktieren, wenn die Zeit überschritten sollte wird 1 €/min.
Der Kunde Verpflichtet sich für die entstandene Extra kosten zum Beispiel Wartezeit oder Extra km dies müssen mit der Kreditkarte nach der Fahrt abgerechnet werden möglich ist das Direkt im Fahrzeug Oder Flughafen Shuttle Frankfurt  sendet denn Kunde die Rechnung mit allen Extras Kosten ihm zusammen mit denn E-Mail wird auch ein Zahlungslink Gesendet wo der Kunde die Extra kosten Bezahlen kann.

6.2. Stornogebühren für Limousinen, Minivans und Coaches, Minibusse in Ausland Sowie Innerhalb Deutschland
Stornogebühren für Limousinen und Minivans (bis zu max. 7 Plätze):
Falls zwischen Stornierung oder Verschiebung und dem gebuchten Fahrtantritt zwischen 5 Tagen liegen, die Stornogebühr ist 50% der vereinbarten Betrag der Buchung.
Falls zwischen Stornierung oder Verschiebung und dem gebuchten Fahrtantritt weniger als 48 Stunden liegen, die Stornogebühr ist 100% der vereinbarten Betrag der Buchung.
Stornogebühren für Minibusses und Coaches (ab 9 Plätze):
Falls zwischen Stornierung oder Verschiebung und dem gebuchten Fahrtantritt zwischen 5 und 3 Tage liegen, die Stornogebühr ist 50% der vereinbarten Betrag der Buchung.
Falls zwischen Stornierung oder Verschiebung und dem gebuchten Fahrtantritt weniger als 3 Tage liegen, die Stornogebühr ist 100% der vereinbarten Betrag der Buchung.

Wird der Fahrgast durch ein positives Covid-19 getestet ist der Fahrgast verpflichtet uns ein Nachweis zu liefern, damit wir der Kunde einer kostenfreien Stornierung ermöglichen können, wird kein Nachweis geliefert gelten die normale Stornierungsgebühren.

Neue Stornogebühr für Limousinen & Minivan gelten ab dem 07.10.2021

7. Verhalten in der Limousine
Es gilt während der gesamten Fahrzeit für alle Fahrgäste die jeweils geltenden Vorschriften zur Regelung des Straßenverkehrs, insbesondere die Anschnallpflicht. Den Anordnungen des Chauffeurs ist immer Folge zu leisten, der Chauffeur hat die Verantwortung zu sicheren während der Fahrt und ist stets um das Wohl seiner Fahrgäste bemüht. Untersagt ist, die Türen während der Fahrt zu öffnen, Gegenstände aus der Limousine zu werfen oder Körperteile herausragen zu lassen. Falls Sie die Geräte oder Teile der Anlagen selbst bedienen möchten, ist eine vorherige Einweisung durch das Personal erforderlich.
Rauchen ist im Fahrgastraum der Limousinen verboten. Die Kosten für Zuwiderhandlung müssen vollständig vom Verursacher übernommen werden, zuzüglich Nutzungsausfall während der Reparatur.
Das Mitbringen von Speisen ist unerwünscht. Alkoholische Getränke dürfen nur nach vorheriger Absprache mitgebracht und an Bord nicht konsumiert werden. Wenn Kunden das Verhalten im Fahrzeug nicht angemessen bzw. sich nicht an den AGB’s halten darf die Fahrt abgebrochen werden und diese in voller Höhe vom Kunden bezahlt.

8. Haftung von Flughafen Shuttle Frankfurt
Im Falle der Verletzung von Vertragswesentlichen Pflichten sowie im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, haftet Flughafen Shuttle Frankfurt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet Flughafen Shuttle Frankfurt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

9. Zugangsdaten
Der Kunde hat Sorge zu tragen, dass Ihre Zugangsdaten vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte geschützt sind. Da bei der Verwendung der Zugangsdaten verbindliche Buchungen auf Rechnungen des Kunden vorgenommen werden können.
Hat der Kunde den Verdacht, dass Dritte unbefugt Kenntnis von seinen Zugangsdaten genommen hat, hat der Kunde umgehend auf der Website die Zugangsdaten zu ändern. Der Kunde haftet für jede unbefugte Verwendung seiner Zugangsdaten, außer wenn, die gesetzlichen Vertreter und/oder die Mitarbeiter von Flughafen Shuttle Frankfurt haben die unbefugte Verwendung verschuldet.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Groß – Gerauer Limousinenservice August -Bebel-Str.5 64521 Groß- Gerauer / nachfolgend „Flughafen Shuttle Frankfurt“ ist ein konzessioniertes Mietwagenunternehmen im Sinne von § 49 PBefG, dass die gewerbliche Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen durchführt.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen „AGB“ regeln die Geschäftsbeziehung zwischen „Flughafen Shuttle Frankfurt“ und Kunden, die „Flughafen Shuttle Frankfurt“ mit der Durchführung von Fahrten beauftragen. Diese bleiben solange bestehen bis sie nicht geändert werden, für sämtliche Einzelverträge zwischen „Flughafen Shuttle Frankfurt“ und dem Kunden über die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen.

2. Registrierung und Nutzungsberechtigung
Kunden können werden: natürliche Personen sowie juristische Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich erfolgreich über die Website von Flughafen Shuttle Frankfurt registriert haben.
Der Kunde verpflichtet sich, bei der Registrierung wahrheitsgemäß, die Angaben vollständig und aktuell einzugeben, gemäß den Vorgaben des Registrierungsformulars. Insbesondere Vor- und Nachname und eine gültige E-Mail-Adresse sind anzugeben. Zusätzlich muss der Kunde bei Registrierung ein persönliches Passwort hinterlegen. Die E-Mail-Adresse des Kunden wird als Rückmeldungen gedient und mit dem Benutzername und Passwort des Kunden stellen die Zugangsdaten für die Nutzung der Leistung von Flughafen Shuttle Frankfurt dar.
Mehrfache Anmeldungen unter verschiedenen E-Mail-Adressen sind untersagt; es sei denn, der Kunde erstellt ein Konto für die private Nutzung und ein weiteres Konto für die geschäftliche Nutzung, wobei die Angaben der Registrierung für die geschäftliche Nutzung eine Firmierung enthalten müssen.
Dem Kunden werden rechtsgeschäftliche Erklärungen auf die von ihm angegebenen E-Mail-Adressen übermittelt.

3. Zustandekommen von Einzelverträgen
Einzelverträge werden über die Website von Flughafen Shuttle Frankfurt abgeschlossen.
Die Anfrage des Kunden erfolgt durch Ausfüllen der Buchungsmaske auf der Website von Flughafen Shuttle Frankfurt. Sofern Flughafen Shuttle Frankfurt dem Kunden die Durchführung der angefragten Fahrt anbieten möchte, wird dem Kunden ein freibleibendes Angebot von Flughafen Shuttle Frankfurt auf der Website von Flughafen Shuttle Frankfurt angezeigt, in dem die Einzelheiten der Fahrt angegeben sind. Möchte der Kunde einen Einzelvertrag über die Durchführung der Fahrt mit den Einzelheiten, die in dem freibleibenden Angebot von Flughafen Shuttle Frankfurt angegeben sind, abschließen, wird er Flughafen Shuttle Frankfurt  ein verbindliches Angebot über den Abschluss eines Einzelvertrages zusenden, indem auf der Website den Button „Jetzt kostenpflichtig buchen“ verwendet. Der Einzelvertrag kommt zustande mit Zugang einer Buchungsbestätigung von Flughafen Shuttle Frankfurt  beim Kunden.
Durch den Kunden ist immer der genau Abholort mit Straße und Hausnummer anzugeben. Ein in diesem Sinne auf wenige Meter genauer Ort, wie Terminal 1 Flughafen Frankfurt, ist ebenfalls möglich. Bei Buchungen mit nicht in diesem Sinne vollständiger Abholadresse können Zusatzkosten entstehen, die direkt beim Fahrer zu zahlen sind.

4. Leistungspflichten von Flughafen Shuttle Frankfurt
Inhalt und Umfang der Leistungen, die Flughafen Shuttle Frankfurt auf Grundlage eines Einzelvertrages zu erbringen hat. Entsprechen den Angaben, die der Kunde vor Absendung seiner Buchungsanfrage in der Buchungsmaske angegeben hat und die gemäß der Buchungsbestätigung aufgeführt sind.
Soweit in der Buchungsbestätigung nichts Abweichendes vereinbart ist, hat der Kunde Anspruch auf Beförderung von eine bis zu vier Personen; ein Anspruch auf Beförderung von Kindern, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und kleiner als 150 cm sind, besteht jedoch nur, soweit der Kunde dies bei der Buchung im Kommentarfeld angegeben hat, da Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, in Kraftfahrzeugen nur befördert werden dürfen, wenn amtlich zugelassene Rückhalteeinrichtungen (= Kindersitze) verwendet werden. Der Kunde hat einen Anspruch auf Beförderung von Gepäck in einem Umfang, der im Kofferraum einer Limousine der oberen Mittelklasse verstaut werden können. Tiere können nur mitgenommen werden, sofern dies keine Gefahr für die Sicherheit von Fahrer und Fahrgästen darstellt und die Platzverhältnisse eine Mitführung zulassen.
Entscheidet sich der Kunde bzw. der Fahrgast, eine Fahrt nicht durchführen zu lassen, weil der Fahrer mangels hinreichender und/oder vollständiger Angaben des Kunden in der Buchungsmaske zur Anzahl der zu befördernden Fahrgäste, Anzahl der zu befördernden Kinder unter 12 Jahren, die kleiner als 150 cm sind, und/oder zu Übergepäck die Mitnahme nicht angegebener Fahrgäste und/oder von Übergepäck verweigert, bleibt der Anspruch von Flughafen Shuttle Frankfurt auf Zahlung des vereinbarten Entgelts für die Fahrt in voller Höhe erhalten. Wenn der Kunde eine Fahrt nicht antritt, weil die Sicherheits- oder Platzverhältnisse die Beförderung von mitgeführten Tieren es nicht zulassen wird diese auch in voller Höhe erhalten.

5. Preise – Zahlungsmittel
Die Preise sind inklusive Gebühren und oder gesetzlichen Umsatzsteuer. Soweit in der Buchungsbestätigung nichts Abweichendes aufgeführt ist, gilt der Preis für die vereinbarte Fahrt ohne Zwischenstopp und ohne Umweg. Falls es zu Zwischenstopps oder Umweg kommt wird es angerechnet. Der Kunde bleibt zur Zahlung des Entgelts in vereinbarter Höhe auch dann verpflichtet, wenn der Fahrgast die Fahrt verkürzt. Die Zahlung des Entgelts erfolgt durch Kreditkarte.

6.1. Wartezeiten-Verspätungen Des Kunden-Sowie Extra Kosten.
Hat der Kunde bei Buchung für eine Abholung an einem Flughafen oder einem Bahnhof die Flug- bzw. Zugnummer des Fahrgastes angegeben, verschiebt sich im Falle einer Flug- bzw. Zugverspätung die vereinbarte Abholzeit entsprechend.
Im Fahrpreis inbegriffen ist eine Wartezeit von bis zu 10 Minuten nach der vereinbarten Abholzeit. Erscheint der Fahrgast innerhalb von 10 Minuten nach Beginn der vereinbarten Abholzeit nicht, so wird 1 €/min. angerechnet. Ausnahme sind Abholungen am Bahnhof sind 30 min frei oder Flughafen sind es 60 min nach Landung dem Flugzeug. Hierfür ist erforderlich, Falls es Länger dauern sollte Muss der Kunde sofort denn Fahrer Kontaktieren, wenn die Zeit überschritten sollte wird 1 €/min.
Der Kunde Verpflichtet sich für die entstandene Extra kosten zum Beispiel Wartezeit oder Extra km dies müssen mit der Kreditkarte nach der Fahrt abgerechnet werden möglich ist das Direkt im Fahrzeug Oder Flughafen Shuttle Frankfurt  sendet denn Kunde die Rechnung mit allen Extras Kosten ihm zusammen mit denn E-Mail wird auch ein Zahlungslink Gesendet wo der Kunde die Extra kosten Bezahlen kann.

6.2. Stornogebühren für Limousinen, Minivans und Coaches, Minibusse in Ausland Sowie Innerhalb Deutschland
Stornogebühren für Limousinen und Minivans (bis zu max. 7 Plätze):
Falls zwischen Stornierung oder Verschiebung und dem gebuchten Fahrtantritt  5 Tagen vor Fahrt Begin  liegen, die Stornogebühr ist 50% der vereinbarten Betrag der Buchung.
Falls zwischen Stornierung oder Verschiebung und dem gebuchten Fahrtantritt weniger als 48 Stunden liegen, die Stornogebühr ist 100% der vereinbarten Betrag der Buchung.

Stornogebühren für Minibusses und Coaches (ab 9 Plätze):
Falls zwischen Stornierung oder Verschiebung und dem gebuchten Fahrtantritt zwischen 5 und 3 Tage liegen, die Stornogebühr ist 50% der vereinbarten Betrag der Buchung.
Falls zwischen Stornierung oder Verschiebung und dem gebuchten Fahrtantritt weniger als 3 Tage liegen, die Stornogebühr ist 100% der vereinbarten Betrag der Buchung.

Neue Stornogebühr für Limousinen gelten ab dem 07.10.2021

7. Verhalten in der Limousine
Es gilt während der gesamten Fahrzeit für alle Fahrgäste die jeweils geltenden Vorschriften zur Regelung des Straßenverkehrs, insbesondere die Anschnallpflicht. Den Anordnungen des Chauffeurs ist immer Folge zu leisten, der Chauffeur hat die Verantwortung zu sicheren während der Fahrt und ist stets um das Wohl seiner Fahrgäste bemüht. Untersagt ist, die Türen während der Fahrt zu öffnen, Gegenstände aus der Limousine zu werfen oder Körperteile herausragen zu lassen. Falls Sie die Geräte oder Teile der Anlagen selbst bedienen möchten, ist eine vorherige Einweisung durch das Personal erforderlich.
Rauchen ist im Fahrgastraum der Limousinen verboten. Die Kosten für Zuwiderhandlung müssen vollständig vom Verursacher übernommen werden, zuzüglich Nutzungsausfall während der Reparatur.
Das Mitbringen von Speisen ist unerwünscht. Alkoholische Getränke dürfen nur nach vorheriger Absprache mitgebracht und an Bord nicht konsumiert werden. Wenn Kunden das Verhalten im Fahrzeug nicht angemessen bzw. sich nicht an den AGB’s halten darf die Fahrt abgebrochen werden und diese in voller Höhe vom Kunden bezahlt.

8. Haftung von Flughafen Shuttle Frankfurt
Im Falle der Verletzung von Vertragswesentlichen Pflichten sowie im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, haftet Flughafen Shuttle Frankfurt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet Flughafen Shuttle Frankfurt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

9. Zugangsdaten
Der Kunde hat Sorge zu tragen, dass Ihre Zugangsdaten vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte geschützt sind. Da bei der Verwendung der Zugangsdaten verbindliche Buchungen auf Rechnungen des Kunden vorgenommen werden können.
Hat der Kunde den Verdacht, dass Dritte unbefugt Kenntnis von seinen Zugangsdaten genommen hat, hat der Kunde umgehend auf der Website die Zugangsdaten zu ändern. Der Kunde haftet für jede unbefugte Verwendung seiner Zugangsdaten, außer wenn, die gesetzlichen Vertreter und/oder die Mitarbeiter von Flughafen Shuttle Frankfurt haben die unbefugte Verwendung verschuldet.

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